
Generalvollmacht
Die umfassende rechtliche Absicherung für alle Lebensbereiche – individuell erstellt von erfahrenen Rechtsexperten.
Jetzt beraten lassenWas ist eine Generalvollmacht?
Eine Generalvollmacht ist ein umfassendes rechtliches Instrument, das einer Vertrauensperson die Befugnis erteilt, in allen rechtlichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten für Sie zu handeln. Sie ist die weitreichendste Form der Vollmacht.
Im Gegensatz zu speziellen Vollmachten, die nur für bestimmte Bereiche gelten, ermöglicht eine Generalvollmacht die Vertretung in nahezu allen Lebensbereichen – von Bankgeschäften über behördliche Angelegenheiten bis hin zur Verwaltung von Immobilien.
Besonders wertvoll ist eine Generalvollmacht, wenn Sie aufgrund von Krankheit, Unfall oder altersbedingten Einschränkungen nicht mehr in der Lage sind, Ihre Angelegenheiten selbst zu regeln. Sie gewährleistet, dass eine Person Ihres Vertrauens handlungsfähig bleibt.
Typische Einsatzbereiche:
- Verwaltung von Bankkonten und Vermögenswerten
- Abschluss von Verträgen und Vereinbarungen
- Kommunikation mit Behörden und Institutionen
- Verwaltung und Veräusserung von Immobilien
- Vertretung in Rechtsstreitigkeiten
Vorteile einer professionell erstellten Generalvollmacht
Rechtssicherheit
Eine rechtssichere Formulierung gewährleistet, dass die Vollmacht von allen Institutionen anerkannt wird und keine Interpretationsspielräume bestehen.
Sofortige Handlungsfähigkeit
Der Bevollmächtigte kann im Bedarfsfall sofort handeln, ohne zeitaufwändige behördliche Genehmigungen einholen zu müssen.
Massgeschneiderte Lösung
Individuelle Anpassung an Ihre persönliche Situation und Bedürfnisse, mit der Möglichkeit, spezifische Befugnisse zu erweitern oder einzuschränken.
Vermeidung von Konflikten
Klare Regelungen verhindern Streitigkeiten unter Angehörigen und schaffen Klarheit über Verantwortlichkeiten und Befugnisse.
Schutz vor Missbrauch
Professionell erstellte Vollmachten enthalten Schutzklauseln und Kontrollmechanismen, die einen Missbrauch der Vollmacht verhindern.
So erstellen wir Ihre Generalvollmacht
Ausführliches Erstgespräch
In einem persönlichen Gespräch erfassen wir Ihre individuelle Situation, klären offene Fragen und beraten Sie zu den bestmöglichen Lösungsansätzen. Wir nehmen uns Zeit, um Ihre Bedürfnisse und Wünsche genau zu verstehen.
Erstellung eines ersten Entwurfs
Basierend auf dem Erstgespräch erstellen wir einen massgeschneiderten Entwurf Ihrer Generalvollmacht, der alle relevanten rechtlichen Aspekte berücksichtigt und Ihre persönlichen Wünsche abbildet.
Gemeinsame Durchsicht und Anpassung
Wir besprechen den Entwurf detailliert mit Ihnen, erklären alle Bestimmungen und nehmen bei Bedarf Änderungen oder Anpassungen vor, bis das Dokument Ihren Vorstellungen entspricht.
Notarielle Beglaubigung
Obwohl in der Schweiz eine Generalvollmacht auch ohne notarielle Beglaubigung wirksam ist, empfehlen wir dringend die Beglaubigung durch einen Notar. Dies erhöht die Akzeptanz bei Banken, Behörden und anderen Institutionen erheblich.
Übergabe und Erläuterung
Nach der Beglaubigung erhalten Sie die Originalvollmacht sowie mehrere beglaubigte Kopien. Wir erklären Ihnen und auf Wunsch auch Ihrem Bevollmächtigten die korrekte Verwendung und Aufbewahrung der Dokumente.
Häufig gestellte Fragen zur Generalvollmacht
Was ist der Unterschied zwischen einer Generalvollmacht und einem Vorsorgeauftrag?
Eine Generalvollmacht kann grundsätzlich ab dem Zeitpunkt der Erstellung genutzt werden und gilt meistens über die Urteilsunfähigkeit hinaus, sofern nicht anders festgelegt. Sie ermöglicht die Vertretung in allen rechtlichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten.
Ein Vorsorgeauftrag hingegen wird erst wirksam, wenn Sie urteilsunfähig werden. Er muss zudem von der Erwachsenenschutzbehörde (KESB) validiert werden, bevor er in Kraft tritt. Der Vorsorgeauftrag ist spezifisch für den Fall der Urteilsunfähigkeit konzipiert und im Schweizer Erwachsenenschutzrecht verankert.
Kann ich in einer Generalvollmacht Einschränkungen festlegen?
Ja, obwohl eine Generalvollmacht grundsätzlich umfassend ist, können Sie bestimmte Handlungen oder Bereiche ausschliessen oder einschränken. Beispielsweise können Sie festlegen, dass Immobilien nicht ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung verkauft werden dürfen oder dass bestimmte Vermögenswerte von der Vollmacht ausgenommen sind. Wir beraten Sie gerne zu sinnvollen Einschränkungen, die Ihre Interessen schützen, ohne die Handlungsfähigkeit des Bevollmächtigten unnötig einzuschränken.
Wer sollte mein Bevollmächtigter sein?
Der Bevollmächtigte sollte eine Person sein, der Sie uneingeschränkt vertrauen und die in der Lage ist, komplexe Entscheidungen in Ihrem Sinne zu treffen. Häufig werden Ehepartner, erwachsene Kinder oder enge Freunde bevollmächtigt. Wichtig ist, dass die Person bereit ist, diese Verantwortung zu übernehmen, und über die notwendigen Fähigkeiten verfügt. Es empfiehlt sich zudem, einen Ersatzbevollmächtigten zu benennen, falls der primäre Bevollmächtigte die Aufgabe nicht übernehmen kann oder will.
Wie lange ist eine Generalvollmacht gültig?
Eine Generalvollmacht ist grundsätzlich unbefristet gültig, sofern sie nicht durch den Vollmachtgeber widerrufen wird oder durch andere Bestimmungen (z.B. Befristung) endet. Nach Schweizer Recht kann eine Vollmacht auch über den Tod hinaus fortbestehen (sog. transmortale Vollmacht), wenn dies ausdrücklich so festgelegt wurde. Wir empfehlen, die Vollmacht regelmässig zu überprüfen und bei Bedarf an veränderte Lebensumstände anzupassen.
Brauche ich für meine Generalvollmacht einen Notar?
Rechtlich gesehen ist eine Generalvollmacht in der Schweiz auch ohne notarielle Beglaubigung gültig. In der Praxis jedoch verlangen viele Institutionen, insbesondere Banken, Grundbuchämter und Behörden, eine notariell beglaubigte Vollmacht.
Wir empfehlen daher dringend, die Generalvollmacht notariell beglaubigen zu lassen. Dies erhöht nicht nur die Akzeptanz bei Dritten, sondern bietet auch zusätzliche Sicherheit, da der Notar die Identität und Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers überprüft.
Was unsere Kunden sagen
"Als Unternehmer mit internationalen Geschäftsbeziehungen war mir eine rechtssichere Generalvollmacht besonders wichtig. Das Team hat mich hervorragend beraten und eine massgeschneiderte Lösung erarbeitet, die meine komplexe Situation perfekt abdeckt."
"Nach einer unerwarteten Erkrankung wollte ich für alle Fälle vorsorgen. Die Beratung war einfühlsam und kompetent. Die Generalvollmacht wurde genau nach meinen Bedürfnissen gestaltet, und ich fühle mich nun deutlich sicherer."
Unsere Preise
Wir bieten transparente Festpreise ohne versteckte Kosten. Alle Preise verstehen sich inkl. MwSt.
Generalvollmacht
- Persönliche Beratung (ca. 90 Minuten)
- Erstellung einer individualisierten Generalvollmacht
- Unbegrenzte Anpassungen bis zur Finalisierung
- 3 beglaubigte Kopien für Sie und Ihre Bevollmächtigten
- Digitale Kopie für Ihr persönliches Archiv
Sonderangebot: Kombinieren Sie eine Generalvollmacht mit einer Vorsorgevollmacht zum Paketpreis von nur 1,290 CHF (statt 1,380 CHF)
Generalvollmacht in der Schweiz: Rechtliche Grundlagen und Bedeutung
Im Schweizer Rechtssystem nimmt die Generalvollmacht eine besondere Stellung ein. Sie ermöglicht es dem Vollmachtgeber, eine andere Person weitreichend zu bevollmächtigen, in seinem Namen zu handeln und rechtsgültige Entscheidungen zu treffen. Dies ist besonders in Zeiten zunehmender Komplexität des Rechts- und Wirtschaftslebens sowie angesichts demographischer Entwicklungen von grosser Bedeutung.
Die rechtliche Grundlage für Vollmachten findet sich im Schweizerischen Obligationenrecht (OR), insbesondere in den Artikeln 32 bis 40. Anders als der Vorsorgeauftrag, der im Erwachsenenschutzrecht verankert ist und erst bei Eintritt der Urteilsunfähigkeit wirksam wird, kann eine Generalvollmacht sofort nach ihrer Erstellung genutzt werden und bleibt grundsätzlich auch bei eintretender Urteilsunfähigkeit des Vollmachtgebers gültig.
Ein besonderes Merkmal des Schweizer Vollmachtsrechts ist die Möglichkeit, dass eine Vollmacht auch über den Tod des Vollmachtgebers hinaus bestehen kann (transmortale Vollmacht), wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Dies unterscheidet sich von den Regelungen in vielen anderen Rechtsordnungen und bietet zusätzliche Flexibilität bei der Nachlassplanung.
Die professionelle Gestaltung einer Generalvollmacht ist entscheidend für ihre Wirksamkeit. Unklare Formulierungen oder fehlende Regelungen können im Ernstfall dazu führen, dass die Vollmacht nicht anerkannt wird oder nicht die gewünschten Wirkungen entfaltet. Insbesondere im Umgang mit Banken, Versicherungen und Behörden ist eine präzise und umfassende Formulierung unerlässlich.
Trotz der umfassenden Natur einer Generalvollmacht ist es möglich und oft ratsam, bestimmte Einschränkungen oder Kontrollmechanismen einzubauen. Dies kann beispielsweise durch Rechenschaftspflichten, die Benennung mehrerer Bevollmächtigter mit unterschiedlichen Zuständigkeitsbereichen oder durch spezifische Ausnahmeregelungen für besonders sensible Entscheidungen geschehen.
Die Bedeutung professioneller Beratung bei der Erstellung einer Generalvollmacht kann nicht hoch genug eingeschätzt werden. Ein erfahrener Rechtsexperte kann nicht nur die rechtlichen Aspekte korrekt abbilden, sondern auch potenzielle Konfliktsituationen antizipieren und durch geeignete Regelungen vermeiden helfen. Dies schafft Rechtssicherheit für alle Beteiligten und trägt zur Wahrung der Interessen des Vollmachtgebers bei.
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Warum eine Beratung?
- Individuelle Analyse Ihrer persönlichen Situation
- Klärung aller rechtlichen Fragen und Unsicherheiten
- Erläuterung der verschiedenen Vollmachtsarten und ihrer Vor- und Nachteile
- Unverbindliches Angebot für Ihre individuellen Bedürfnisse
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