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Vorsorgevollmacht

Sichern Sie Ihre medizinische Selbstbestimmung auch im Fall von Krankheit oder Unfall – individuell und rechtssicher gestaltet.

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Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Eine Vorsorgevollmacht ist ein rechtliches Instrument, das einer Person Ihres Vertrauens die Befugnis erteilt, in gesundheitlichen und medizinischen Angelegenheiten für Sie zu entscheiden, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind.

Im Gegensatz zur Generalvollmacht, die alle rechtlichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten umfasst, konzentriert sich die Vorsorgevollmacht speziell auf gesundheitliche Belange und medizinische Entscheidungen.

Eine Vorsorgevollmacht kann mit einer Patientenverfügung kombiniert werden, in der Sie konkrete Wünsche bezüglich medizinischer Behandlungen festhalten. Der Bevollmächtigte ist dann verpflichtet, diese Wünsche gegenüber Ärzten und Pflegepersonal durchzusetzen.

Typische Einsatzbereiche:

  • Einwilligung in medizinische Untersuchungen und Behandlungen
  • Entscheidungen über lebensverlängernde Massnahmen
  • Wahl des Pflegeheims oder der Betreuungseinrichtung
  • Zugang zu medizinischen Unterlagen und Befunden
  • Vertretung gegenüber Ärzten, Kliniken und Krankenkassen

Warum ist eine Vorsorgevollmacht so wichtig?

Selbstbestimmung wahren

Ohne eine Vorsorgevollmacht entscheiden im Ernstfall nicht Ihre Angehörigen, sondern behördlich bestellte Betreuer oder Ärzte über Ihre medizinische Behandlung – möglicherweise entgegen Ihren Wünschen.

Schnelles Handeln ermöglichen

In medizinischen Notfällen zählt oft jede Sekunde. Mit einer Vorsorgevollmacht kann Ihr Bevollmächtigter sofort handeln, ohne zeitaufwändige behördliche Genehmigungen einholen zu müssen.

Angehörige entlasten

Ohne klare Vollmachten stehen Angehörige im Ernstfall vor schwierigen Entscheidungen und bürokratischen Hürden, was in einer ohnehin belastenden Situation zusätzlichen Stress verursacht.

Würdevolle Behandlung sicherstellen

Mit einer Vorsorgevollmacht stellen Sie sicher, dass Ihre Wünsche bezüglich medizinischer Behandlungen respektiert werden und Sie auch bei Urteilsunfähigkeit würdevoll behandelt werden.

Vorteile einer professionell erstellten Vorsorgevollmacht

Rechtliche Anerkennung

Eine professionell erstellte Vorsorgevollmacht wird von Ärzten, Kliniken und Behörden anerkannt und garantiert die Durchsetzung Ihrer Wünsche.

Präzise Formulierungen

Unsere Experten verwenden präzise juristische Formulierungen, die keine Interpretationsspielräume lassen und Ihren Willen klar dokumentieren.

Individuelle Anpassung

Ihre Vorsorgevollmacht wird individuell auf Ihre persönliche Situation, Wünsche und gesundheitlichen Umstände zugeschnitten.

Kontinuierliche Aktualisierung

Wir bieten regelmässige Überprüfungen und Aktualisierungen Ihrer Vollmacht an, um sicherzustellen, dass sie den aktuellen rechtlichen Anforderungen entspricht.

Beratung der Bevollmächtigten

Auf Wunsch beraten wir auch Ihre bevollmächtigten Personen, damit diese im Ernstfall ihre Aufgaben kennen und kompetent wahrnehmen können.

Vorsorgevollmacht vs. Patientenverfügung

Viele Menschen verwechseln diese beiden wichtigen Instrumente der gesundheitlichen Vorsorge. Hier erfahren Sie die wichtigsten Unterschiede:

Vorsorgevollmacht

  • Bevollmächtigt eine Person, für Sie zu entscheiden
  • Ermöglicht flexible Entscheidungen je nach Situation
  • Der Bevollmächtigte kann auf veränderte medizinische Situationen reagieren
  • Kann alle medizinischen Bereiche umfassen
  • Der Bevollmächtigte ist Ihr persönlicher Vertreter gegenüber Ärzten und Kliniken

Patientenverfügung

  • Legt konkrete medizinische Massnahmen fest, die Sie wünschen oder ablehnen
  • Enthält fixe Anweisungen für bestimmte Situationen
  • Weniger flexibel bei unvorhergesehenen medizinischen Entwicklungen
  • Fokussiert oft auf lebenserhaltende Massnahmen und Schmerztherapie
  • Bindet alle behandelnden Ärzte direkt an Ihre Anweisungen

Unsere Empfehlung: Die Kombination beider Dokumente bietet den umfassendsten Schutz. Ihre Patientenverfügung legt konkrete Wünsche fest, während Ihr Bevollmächtigter diese durchsetzt und bei unvorhergesehenen Situationen in Ihrem Sinne entscheidet.

So erstellen wir Ihre Vorsorgevollmacht

1

Ausführliches Beratungsgespräch

In einem persönlichen Gespräch erfassen wir Ihre medizinischen Präferenzen, besprechen besondere gesundheitliche Umstände und klären, welche Entscheidungsbefugnisse Sie übertragen möchten. Wir nehmen uns Zeit, um Ihre Wünsche und Bedenken genau zu verstehen.

2

Erstellung des Entwurfs

Basierend auf dem Beratungsgespräch erstellen wir einen massgeschneiderten Entwurf Ihrer Vorsorgevollmacht und, falls gewünscht, einer ergänzenden Patientenverfügung. Dabei berücksichtigen wir alle relevanten rechtlichen Aspekte und Ihre individuellen Wünsche.

3

Gemeinsame Durchsicht und Anpassung

Wir besprechen den Entwurf detailliert mit Ihnen, erklären alle medizinischen und rechtlichen Begriffe und nehmen bei Bedarf Änderungen oder Anpassungen vor, bis das Dokument exakt Ihren Vorstellungen entspricht.

4

Beglaubigung und Registrierung

Obwohl in der Schweiz eine Vorsorgevollmacht auch ohne notarielle Beglaubigung wirksam ist, empfehlen wir dringend die Beglaubigung durch einen Notar. Dies erhöht die Akzeptanz bei Ärzten, Kliniken und Behörden erheblich. Auf Wunsch unterstützen wir auch bei der Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister.

5

Beratung der Bevollmächtigten

Auf Wunsch führen wir auch ein Gespräch mit Ihren Bevollmächtigten, um ihnen die Verantwortlichkeiten zu erläutern und sicherzustellen, dass sie im Ernstfall wissen, wie sie Ihre Wünsche umsetzen können. Diese zusätzliche Beratung gibt allen Beteiligten mehr Sicherheit.

Häufig gestellte Fragen

Wen sollte ich als Bevollmächtigten einsetzen?

Der Bevollmächtigte sollte eine Person sein, der Sie uneingeschränkt vertrauen und die Ihre Wertvorstellungen und Wünsche gut kennt. Idealerweise sollte diese Person auch in der Lage sein, in emotional belastenden Situationen Entscheidungen zu treffen und gegenüber Ärzten Ihre Interessen durchzusetzen.

Häufig werden Ehepartner, erwachsene Kinder oder enge Freunde bevollmächtigt. Es ist ratsam, auch einen Ersatzbevollmächtigten zu benennen, falls der primäre Bevollmächtigte verhindert sein sollte. Wichtig ist, dass Sie mit der Person vorab über diese Verantwortung sprechen und sicherstellen, dass sie dazu bereit ist.

Kann ich mehrere Personen bevollmächtigen?

Ja, es ist möglich, mehrere Personen gemeinsam zu bevollmächtigen oder verschiedene Personen für unterschiedliche Bereiche einzusetzen. Wenn Sie mehrere Personen gemeinsam bevollmächtigen, sollten Sie jedoch unbedingt regeln, ob diese nur gemeinsam oder auch einzeln entscheiden dürfen. Bei einer Regelung, die nur gemeinsame Entscheidungen erlaubt, besteht das Risiko von Verzögerungen in Notfallsituationen. Alternativ können Sie auch eine primäre bevollmächtigte Person und eine oder mehrere Ersatzpersonen benennen, die nur dann aktiv werden, wenn die Hauptperson verhindert ist.

Wie lange ist eine Vorsorgevollmacht gültig?

Eine Vorsorgevollmacht bleibt grundsätzlich unbefristet gültig, sofern sie nicht widerrufen wird oder einen ausdrücklichen Ablauftermin enthält. Sie können die Vollmacht jederzeit ändern oder widerrufen, solange Sie geschäftsfähig sind. Wir empfehlen jedoch, die Vollmacht alle 2-3 Jahre zu überprüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren, um sicherzustellen, dass sie noch Ihren aktuellen Wünschen entspricht und den aktuellen rechtlichen Anforderungen genügt.

Ist eine Vorsorgevollmacht auch im Ausland gültig?

Die Anerkennung einer Schweizer Vorsorgevollmacht im Ausland hängt vom jeweiligen Land und seinen gesetzlichen Regelungen ab. Innerhalb der EU werden Vorsorgevollmachten in der Regel anerkannt, insbesondere wenn sie notariell beglaubigt sind. Bei Reisen ausserhalb der EU oder wenn Sie regelmässig Zeit im Ausland verbringen, empfehlen wir, dies im Beratungsgespräch zu erwähnen. In solchen Fällen können spezielle Formulierungen oder zusätzliche Dokumente erforderlich sein. Für Personen mit internationalem Lebensmittelpunkt bieten wir spezielle Beratung zur grenzüberschreitenden Gültigkeit von Vollmachten an.

Was ist der Unterschied zwischen einer Vorsorgevollmacht und einem Vorsorgeauftrag?

Der Vorsorgeauftrag ist ein spezielles Rechtsinstitut des Schweizer Erwachsenenschutzrechts. Im Gegensatz zur Vorsorgevollmacht tritt ein Vorsorgeauftrag erst in Kraft, nachdem die Erwachsenenschutzbehörde (KESB) offiziell Ihre Urteilsunfähigkeit festgestellt und den Auftrag validiert hat.

Eine Vorsorgevollmacht hingegen kann sofort nach der Unterzeichnung genutzt werden (sofern nicht anders festgelegt) und bleibt auch bei eintretender Urteilsunfähigkeit wirksam, ohne dass eine behördliche Validierung erforderlich ist. Dies ermöglicht ein schnelleres Handeln in Notfallsituationen. In vielen Fällen empfehlen wir eine Kombination beider Instrumente, um maximale rechtliche Sicherheit zu gewährleisten.

Das sagen unsere Kunden

"Nach einer Krebsdiagnose war es mir wichtig, eine Vorsorgevollmacht zu erstellen. Die einfühlsame und kompetente Beratung hat mir viel Sicherheit gegeben. Besonders positiv fand ich, dass auch meine Tochter als Bevollmächtigte einbezogen wurde."
Marianne Keller
Lehrerin, Bern
"Als Ehepaar wollten wir für alle Eventualitäten vorsorgen. Die Beratung zur Kombination von Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung war sehr aufschlussreich. Die Dokumente wurden genau nach unseren Wünschen erstellt und alle rechtlichen Aspekte berücksichtigt."
Stefan und Claudia Weber
Rentner, Zürich

Unsere Preise

Wir bieten transparente Festpreise ohne versteckte Kosten. Alle Preise verstehen sich inkl. MwSt.

Vorsorgevollmacht

  • Persönliche Beratung (ca. 60 Minuten)
  • Erstellung einer individualisierten Vorsorgevollmacht
  • Auf Wunsch kombiniert mit einer Patientenverfügung
  • 3 beglaubigte Kopien für Sie und Ihre Bevollmächtigten
  • Digitale Kopie für Ihr persönliches Archiv
590 CHF

Notarkosten separat (ca. 100-200 CHF)

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Sonderangebot: Kombinieren Sie eine Vorsorgevollmacht mit einer Generalvollmacht zum Paketpreis von nur 1,290 CHF (statt 1,380 CHF)

Vorsorgevollmacht in der Schweiz: Rechtlicher Rahmen und Bedeutung

Im Schweizer Rechtssystem nimmt die Vorsorgevollmacht eine zentrale Rolle bei der selbstbestimmten Gestaltung gesundheitlicher Entscheidungen ein. Sie erlaubt es, im Voraus festzulegen, wer im Falle einer Urteilsunfähigkeit medizinische Entscheidungen für den Vollmachtgeber treffen darf – eine Regelung, die in unserer alternden Gesellschaft zunehmend an Bedeutung gewinnt.

Die rechtliche Grundlage für Vorsorgevollmachten findet sich im Schweizerischen Zivilgesetzbuch. Während der Vorsorgeauftrag als spezielles Rechtsinstitut im Erwachsenenschutzrecht (Art. 360 ff. ZGB) verankert ist und erst nach behördlicher Validierung wirksam wird, kann eine Vorsorgevollmacht bereits ab dem Zeitpunkt der Erstellung genutzt werden und bleibt auch bei Urteilsunfähigkeit des Vollmachtgebers gültig.

Eine entscheidende Stärke der Vorsorgevollmacht liegt in ihrer Flexibilität. Sie kann sehr spezifisch auf die individuellen Bedürfnisse und die gesundheitliche Situation des Vollmachtgebers zugeschnitten werden. So können beispielsweise detaillierte Anweisungen zu bestimmten medizinischen Eingriffen oder Behandlungsmethoden gegeben werden, während andere Entscheidungen dem Ermessen des Bevollmächtigten überlassen bleiben.

In der ärztlichen Praxis führt eine klar formulierte Vorsorgevollmacht in Verbindung mit einer Patientenverfügung zu deutlich mehr Rechtssicherheit. Ärzte und medizinisches Personal können sich auf den dokumentierten Willen des Patienten stützen und haben einen legitimierten Ansprechpartner, der im Sinne des Patienten entscheiden kann. Dies ist besonders in Grenzsituationen oder bei neuartigen Behandlungsmethoden von grossem Wert.

Die Aktualität und rechtliche Präzision einer Vorsorgevollmacht sind entscheidend für ihre Wirksamkeit. Rechtliche Rahmenbedingungen und medizinische Möglichkeiten verändern sich stetig, weshalb eine regelmässige Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung der Vollmacht empfehlenswert ist. Eine professionelle Beratung kann hier wertvolle Unterstützung bieten, indem sie sicherstellt, dass die Vorsorgevollmacht alle relevanten Aspekte berücksichtigt und rechtssicher formuliert ist.

Abschliessend lässt sich festhalten, dass eine Vorsorgevollmacht weit mehr ist als ein rechtliches Dokument – sie ist ein Ausdruck persönlicher Autonomie und Fürsorge. Sie ermöglicht es, auch in Zeiten der Urteilsunfähigkeit die eigenen Wertvorstellungen und Wünsche zu wahren und gleichzeitig Angehörige zu entlasten, indem klare Handlungsanweisungen gegeben werden.

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Warum eine Beratung?

  • Individuelle Analyse Ihrer gesundheitlichen Situation
  • Klärung aller medizinrechtlichen Fragen
  • Erläuterung der Vor- und Nachteile verschiedener Vollmachtsarten
  • Unverbindliches Angebot für Ihre individuellen Bedürfnisse

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